Hermelin Typ A und B


1.3.) Ausstellen Hermelin und Farbenzwerge (Typ B) ohne Zwerg-Gen Hermelin und Farbenzwerge sind spalterbig auf die Größe. Unter anderen kommen neben den derzeit im Standard beschriebenen Typ-Zwergen (Typ A) Tiere vor, die keine Verzwergung besitzen und entsprechend größer werden. Diese sind in der Zucht unerlässlich. In Abstimmung mit der AG der Hermelin- und Farbenzwerge-Clubs werden diese Tiere als Variante Typ B in den Standard aufgenommen. Für die Kennzeichnung und das Ausstellen dieser Tiere werden folgende Festlegungen getroffen: 

Der bisherige Typ A und der neue Typ B werden innerhalb eines Wurfes gemeinsam tätowiert. 

Typ A und Typ B werden als eine Rasse gemeinsam im Zuchtbuch geführt. 

Die Bewertung von Typ A und Typ B erfolgt jeweils separat als eigenständiger Typ der Rasse nach den allgemein gültigen Bewertungsbestimmungen. 

Zuchtgruppen können nur aus Tieren eines der beiden Typen bestehen. 

In der Ausstellungsreihenfolge wird der Typ B vor dem Typ A geschlossen eingruppiert 

Zur Preisvergaben werden vorrangig Farbenschläge innerhalb des gleichen Typs zusammengelegt. Eine Zusammenlegung von Typ A und Typ B erfolgt nur dann, wenn die für die Preisvergabe erforderliche Mindesttierzahl bei mindestens einem Typ nicht erreicht wird. Werden die Voraussetzungen für eine Preisvergabe sowohl bei Typ A als auch bei Typ B erfüllt, so sind für beide Typen jeweils eigene Preise zu vergeben. 

Die genannten Regelungen gelten für alle Schauformen.  


Aktueller Versionsstand der Rassebeschreibung

01-2026

 

Aktuelle Hinweise über Änderungen:

Derzeit liegen keine Hinweise zur Rassebeschreibung von der Standardfachkommission vor. 

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