1.3.) Ausstellen Hermelin und Farbenzwerge (Typ B) ohne Zwerg-Gen Hermelin und Farbenzwerge sind spalterbig auf die Größe. Unter anderen kommen neben den derzeit im Standard beschriebenen Typ-Zwergen (Typ A) Tiere vor, die keine Verzwergung besitzen und entsprechend größer werden. Diese sind in der Zucht unerlässlich. In Abstimmung mit der AG der Hermelin- und Farbenzwerge-Clubs werden diese Tiere als Variante Typ B in den Standard aufgenommen. Für die Kennzeichnung und das Ausstellen dieser Tiere werden folgende Festlegungen getroffen:
Der bisherige Typ A und der neue Typ B werden innerhalb eines Wurfes gemeinsam tätowiert.
Typ A und Typ B werden als eine Rasse gemeinsam im Zuchtbuch geführt.
Die Bewertung von Typ A und Typ B erfolgt jeweils separat als eigenständiger Typ der Rasse nach den allgemein gültigen Bewertungsbestimmungen.
Zuchtgruppen können nur aus Tieren eines der beiden Typen bestehen.
In der Ausstellungsreihenfolge wird der Typ B vor dem Typ A geschlossen eingruppiert
Zur Preisvergaben werden vorrangig Farbenschläge innerhalb des gleichen Typs zusammengelegt. Eine Zusammenlegung von Typ A und Typ B erfolgt nur dann, wenn die für die Preisvergabe erforderliche Mindesttierzahl bei mindestens einem Typ nicht erreicht wird. Werden die Voraussetzungen für eine Preisvergabe sowohl bei Typ A als auch bei Typ B erfüllt, so sind für beide Typen jeweils eigene Preise zu vergeben.
Die genannten Regelungen gelten für alle Schauformen.
Aktueller Versionsstand der Rassebeschreibung
01-2026
Aktuelle Hinweise über Änderungen:
Derzeit liegen keine Hinweise zur Rassebeschreibung von der Standardfachkommission vor.
