Hinweis zur Kennzeichnung:
Ab dem Zuchtjahr 2024 ist das N oder K nach dem Vereinskennzeichen (z.B. B248N) zu kennzeichnen. Erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.
Hinweis zur Präsentation von Neuzüchtungen und Nachzuchten (gemäß §12 AAB)
Neuzüchtungen und Nachzuchten dürfen auf Ausstellungen ohne Bewertung vorgestellt werden, wenn der Landesverband hierfür eine Genehmigung erteilt hat.